Rechtsprechung
   BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R   

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BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R (https://dejure.org/1999,2222)
BSG, Entscheidung vom 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R (https://dejure.org/1999,2222)
BSG, Entscheidung vom 02. November 1999 - B 2 U 25/98 R (https://dejure.org/1999,2222)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsmedizinischer Dienst - Sicherheitstechnischer Dienst - Anschluss - Unfallversicherung - Betrieb - Verwaltungsakt - Vertrag - Satzung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfallverhütung - Anschlusszwang - arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1

  • heymanns.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Anschlußzwangs durch Unfallverhütungsvorschriften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallverhütung: Betrieb muß Betriebsärzte und Arbeitssicherheitskräfte verpflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 98
  • NZS 2000, 254
  • DB 1999, 2368
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 13/85

    Anspruch eines Unternehmens auf Herabsetzung der Einsatzzeit seines

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    Zwar ist den Trägern der Sozialversicherung innerhalb der ihnen gesetzlich erteilten Ermächtigung gewöhnlich ein großer Regelungsspielraum eingeräumt; dieser darf allerdings nur ausgefüllt, aber nicht überschritten werden (BSGE 59, 55, 56 f = SozR 2200 § 708 Nr. 3).

    Ebenso seien die Träger der Unfallversicherung berechtigt, im Rahmen von UVV'en die Einsatzzeiten der Betriebsärzte zu regeln (BSGE 59, 55, 57 = SozR aaO).

    Denn die Frage, ob überhaupt Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzusetzen sind, gehört zu den Maßnahmen iS des § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO (vgl BSGE 59, 55, 57 = SozR 2200 § 708 Nr. 3).

    Der Senat hat hierzu bereits mit Urteil vom 24. Oktober 1985 (BSGE 59, 55, 57 = SozR aaO) entschieden, daß durch die fachliche Gliederung der die UVV jeweils für ihren Bereich erlassenden BG'en und durch die weitere Einteilung der Betriebe in verschiedene Gruppen innerhalb der UVV eine ausreichende Berücksichtigung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, der Betriebsart sowie der Betriebsorganisation vorliege.

    Ebenso wie der Gesetzgeber bei der Festlegung der Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit davon ausgegangen ist, daß eine Typisierung und Pauschalierung für eine praktikable Handhabung des Gesetzes erforderlich ist (vgl zu Betriebsärzten: BSGE 59, 55, 58 = SozR aaO), hat er auch keine Mindestzahl von Arbeitnehmern für die Bestellung derartiger Fachkräfte festgelegt.

    Dieses dem ASiG entsprechende Prüfungsverfahren (vgl BSGE 59, 55, 59 = SozR aaO) sichert eine nicht übermäßige Belastung kleinerer Betriebe gemessen an den konkret bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren.

  • BSG, 08.05.1980 - 8a RU 44/79

    Zahl der Beschäftigten - Unfallverhütungsvorschrift - Bestellung einer Fachkraft

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    So schreibe das ASiG zB für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten keine Mindestzahl von Beschäftigten innerhalb eines Betriebs vor, so daß bereits von einem Beschäftigten an die Bestellung angeordnet werden könne (BSGE 50, 107, 109 = SozR 2200 § 708 Nr. 1).

    Dies könne der Natur der Sache nach nur "vor Ort", dh am Arbeitsplatz "im Betrieb" geschehen (BSGE 50, 107, 110 mwN = SozR aaO).

    Diese verwertet dabei ersichtlich ihre Sachkunde und Erfahrung bei der Zusammenarbeit der für den Unfallschutz Verantwortlichen wie Unternehmer, Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, technische Aufsichtsbeamte, Betriebsräte und zuständige Behörden (vgl hierzu BSGE 50, 107, 109 f = SozR aaO).

  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88

    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    Die UVV'en sind autonome Rechtsnormen (BSGE 65, 5, 6 = SozR 2200 § 708 Nr. 4) und als solche einer körperschaftlichen Satzung vergleichbar (vgl Gitter/Nunius in Schulin, HS-UV § 6 RdNr 93 mwN).

    Dies hat der erkennende Senat mit Urteil vom 1. März 1989 (BSGE 65, 5, 6 ff = SozR aaO) nochmals bestätigt.

    Nach der Zielsetzung des § 1 ASiG haben die Beschäftigten generell einen Anspruch auf die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes (BSGE 65, 5, 7 mwN = SozR aaO).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    Wenn Satzungsregelungen allerdings in Grundrechte eingreifen, so ist dies nur zulässig, soweit der Gesetzgeber die wesentlichen Grundlagen der Entscheidung selbst getroffen hat (BVerfGE 33, 125, 158; 45, 393, 399).

    Je stärker der Grundrechtseingriff ist, umso bestimmter muß auch die formell-gesetzliche Ermächtigung sein (BVerfGE 33, 125, 160; 76, 171, 185 mwN).

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    14 Abs. 1 GG schützt insoweit lediglich vor einem Eingriff in die Substanz der Sach- und Rechtsgesamtheit - Bestandsschutz - (BVerwGE 95, 341, 348 mwN), nicht hingegen die "allgemeinen Gegebenheiten und Chancen, innerhalb deren der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet" und "die keinen Bezug zu einem bestimmten einzelnen Gewerbebetrieb haben", auch wenn sie für das Unternehmen und seine Rentabilität von Bedeutung sind oder die Folge einer bestimmten Rechtslage darstellen (BGHZ 78, 41, 44 f; so auch BVerfGE 45, 142, 173).

    Künftige Verdienstmöglichkeiten und in der Zukunft liegende Chancen werden nicht vom Bestandsschutz umfaßt (BVerfGE 30, 292, 335; BVerwGE 95, 341, 349).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    12 Abs. 1 GG umfaßt durch den Schutz der Berufsfreiheit zwar auch die Gründung und Führung von Unternehmen - Unternehmerfreiheit - (BVerfGE 50, 290, 363).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    Je stärker der Grundrechtseingriff ist, umso bestimmter muß auch die formell-gesetzliche Ermächtigung sein (BVerfGE 33, 125, 160; 76, 171, 185 mwN).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    Künftige Verdienstmöglichkeiten und in der Zukunft liegende Chancen werden nicht vom Bestandsschutz umfaßt (BVerfGE 30, 292, 335; BVerwGE 95, 341, 349).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    Es genügt, daß sie aufgrund der staatlichen Maßnahmen nicht mehr in der gewünschten Weise ausgeübt werden kann (BVerfGE 82, 209, 223).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R
    14 Abs. 1 GG schützt insoweit lediglich vor einem Eingriff in die Substanz der Sach- und Rechtsgesamtheit - Bestandsschutz - (BVerwGE 95, 341, 348 mwN), nicht hingegen die "allgemeinen Gegebenheiten und Chancen, innerhalb deren der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet" und "die keinen Bezug zu einem bestimmten einzelnen Gewerbebetrieb haben", auch wenn sie für das Unternehmen und seine Rentabilität von Bedeutung sind oder die Folge einer bestimmten Rechtslage darstellen (BGHZ 78, 41, 44 f; so auch BVerfGE 45, 142, 173).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 11/98 R

    Berufsgenossenschaft - sachliche Zuständigkeit - Ausgliederung -

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 23/75

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Einschränkung eines Parallelstudiums

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 106/79

    Betriebsarzt - Unfallverhütungsvorschrift - Anzahl der Beschäftigten - Pflicht

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 119/73

    Berufsgenossenschaft - Satzung - Nicht gewerbsmäßiger Unternehmer - Beitragssatz

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Bestätigt wird dies durch die vom Bundesverfassungsgericht ( BVerfGE 33, 125, 157 f; 45, 393, 399; vgl jüngst: Beschluss vom 5. Dezember 2002 - 2 BvL 5/98 - und - 2 BvL 6/98 -) und vom Senat wiederholt (BSGE 79, 23, 26 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1; BSGE 85, 98, 104 f = SozR 3-2200 § 708 Nr. 1) hervorgehobene Unterscheidung zwischen dem Ermessen der Exekutive beim Erlass von Rechtsverordnungen und dem Ermessen autonomer Körperschaften und ihrer demokratisch gebildeten Organe beim Beschluss von Satzungen (hiervon nicht abweichend, weil es sich um eine Richtlinie des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen handelte: BSGE 78, 70, 80 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 13/11 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus - Eignung eines

    Ausgehend von der zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung geltenden und aufgrund der Anfechtungssituation für den vorliegenden Fall noch maßgebenden Fassung des § 116b SGB V durch das GKV-WSG vom 26.3.2007 (zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung für Anfechtungsklagen: BSGE 85, 98, 99 = SozR 3-2200 § 708 Nr. 1 S 2 mwN; zu den - hier nicht einschlägigen - Ausnahmen: BSGE 104, 116 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 7 RdNr 26 f; BSGE 73, 234, 236 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 11 f) ist der angefochtene Bestimmungsbescheid bereits formell rechtswidrig.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2010 - L 7 SO 853/09

    Sozialhilfe - Übergang bzw Überleitung eines Anspruchs auf Erbauseinandersetzung

    Bei der hier gegebenen Anfechtungsklage ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; bei Durchführung eines Widerspruchsverfahrens kommt es also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids an (Bundessozialgericht , BSGE 85, 98; BVerwG, Beschlüsse vom 27. Dezember 1994 - 11 B 152.94 - und vom 4. Juli 2006 - 5 B 90/05 - ; Castendiek in Hk-SGG, 3. Auflage, § 54 Rdnr. 55; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 54 Rdnrn. 33 f.).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 33/99 R

    Begründung von Ermessensentscheidungen

    Bei einer isolierten Anfechtungsklage - wie der hier vorliegenden - ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Verwaltungsaktes bzw des Widerspruchsbescheides maßgeblich (vgl BSG, Urteile vom 4. Mai 1999 - B 2 U 11/98 R - = SozR 3-2200 § 664 Nr. 2 mwN und vom 2. November 1999 - B 2 U 25/98 R - = SozR 3-2200 § 708 Nr. 1; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Auflage, § 54 RdNrn 32 und 33a mwN).

    Gemäß Art. 36 Satz 2 des Gesetzes zur Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (UVEG) vom 7. August 1996 (BGBl I 1254) sind die die Prävention regelnden Vorschriften der §§ 1 Nr. 1 und 14 bis 25 des Art. 1 UVEG am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 20. August 1996 in Kraft getreten (vgl BSG, Urteil vom 2. November 1999 aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2012 - L 16 KR 9/11

    Krankenversicherung

    Entsprechend gelten etwa auch im Unfallversicherungsrecht die nach § 15 Abs. 1 7. Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) als autonome Rechtsnormen erlassenen Unfallverhütungsvorschriften (vgl. zur Rechtsnatur BSGE 85, 98, 102) nicht nur für die dem Unfallversicherungsträger angehörenden Unternehmen und deren Beschäftigten, sondern nach § 16 Abs. 2 SGB VII auch für die im Inland tätigen ausländischen Unternehmer, die nicht Mitglied des Unfallversicherungsträgers sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21

    Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des

    Dieses Verständnis der DGUV Vorschrift 2 wird durch den Umstand bestätigt, dass der Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheitsgesetz grundsätzlich unabhängig von einer bestimmten Betriebsgröße und Unternehmensstruktur zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit verpflichtet ist und insoweit eine Ausgestaltungsbefugnis der Unfallversicherungsträger besteht (vgl. BSG, Urteil vom 01.03.1989 - 2 RU 51/88 -, BSGE 65, 5 und Urteil vom 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R -, BSGE 85, 98 ).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 31/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Ausgleich unter gewerblichen

    Eine (mittelbare) Auswirkung bedeutet dann einen Eingriff in die Berufsfreiheit, wenn sie von einigem Gewicht ist und dadurch eine objektiv berufsregelnde Tendenz entfaltet (BVerfG aaO; BVerwG Urteil vom 5. Dezember 2000, NJW 2001, 1590; vgl auch BSGE 85, 98, 106 = SozR 3-2200 § 708 Nr. 1; Manssen in von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, 4. Aufl, Art. 12 GG RdNr 95 mwN; Pieroth/Schlinck, Staatsrecht II Grundrechte, 15. Aufl, S 203; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 6. Aufl, Art. 12 GG RdNr 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2006 - L 4 KR 123/04

    Ungleichbehandlung eines privaten Krankenpflegedienstes wegen der Nichterstattung

    Mit dieser Vorgabe einer Wettbewerbsordnung verbindet sich für die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Verbände zwingend eine Pflicht zur Gleichbehandlung der Leistungserbringer als Wettbewerber (vgl. zum Vorstehenden Boecken, Rechtliche Schranken für die Beschaffungstätigkeit der Krankenkassen im Hilfsmittelbereich, SGb 2000, 274 ff.).
  • OVG Hamburg, 17.02.2004 - 1 Bf 34/03

    Ermächtigungsnorm für Unfallverhütungsvorschrift

    Dies alles ist bereits in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geklärt (vgl. BSGE 65, 5/6 ff./; 50, 171, /172/; 50, 107/109ff./; siehe auch BSGE 85, 98/101 ff./) und bedarf keiner weiteren Klärung in einem Berufungsverfahren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10

    Rentenversicherung

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei Anfechtungsklagen stets nur auf die Rechtslage im Augenblick der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist und spätere Änderungen nicht berücksichtigt werden dürfen(BSGE 85, 98 = NZS 2000, 254; BVerwGE 35, 249 = NJW 1970, 1858), betrifft das überdies nie Fälle, in denen ein materielles Gesetz sich rückwirkende Geltung beimisst.
  • LSG Bayern, 27.07.2011 - L 10 AL 193/08

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Bevollmächtigter, Zurückweisung, Annexkompetenz,

  • VG Düsseldorf, 06.07.2015 - 17 K 3631/15
  • SG Marburg, 11.07.2014 - S 15 R 271/13
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 22 R 471/11
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2011 - L 4 P 4136/10
  • BSG, 18.08.2011 - B 7 AL 59/11 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2010 - L 11 SB 111/07
  • SG Stade, 08.12.2010 - S 11 U 192/05
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 9 U 1821/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.10.2006 - L 10 R 160/06
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11689
OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,11689)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.09.1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,11689)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. September 1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,11689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 3 UWG; § 1 UWG; § 27 BRAO; § 28 BRAO
    Erweckung eines unzutreffenden Anscheins durch eine entsprechende Briefkopfgestaltung; Zweigstellenverbot auch innerhalb einer überörtlichen Sozietät als Auswirkung der gesetzlich geregelten anwaltlichen Residenzpflicht; Irreführungsverbot im Rahmen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweckung eines unzutreffenden Anscheins durch eine entsprechende Briefkopfgestaltung; Zweigstellenverbot auch innerhalb einer überörtlichen Sozietät als Auswirkung der gesetzlich geregelten anwaltlichen Residenzpflicht; Irreführungsverbot im Rahmen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 573
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Betreibern eines Metro-Großmarktes

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98
    Die klagende Rechtsanwaltskammer, deren Klagebefugnis für Fallgestaltungen der vorliegenden Art aus § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG folgt (BGH 02.04.1998 WM 1998, 1558 ff. [BVerfG 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95] - Zweigstellenverbot -), hätte sich bei ihrem Unterlassungsbegehren mit Erfolg auf §§ 1, 3 UWG stützen können.

    Damit einhergeht das Verbot, bei Bestehen einer überörtlichen Sozietät den Anschein zu erwecken, daß die darin tätigen Rechtsanwälte jeweils zwei Kanzleien unterhalten, während in Wirklichkeit jedes Sozietätsmitglied seine Kanzlei nur an einem der in Frage kommenden Orte betreibt (BGH 18.09.1989 BGHZ 108, 290, 294 [BGH 18.09.1989 - AnwZ B 30/89] ; vgl. ferner BGH 02.04.1998 WM 1998, 1558, 1559 f. [BVerfG 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95] - Zweigstellenverbot -).

    Gerade auch durch diese Werbemaßnahme, nämlich durch die in ihrem früheren Briefbogen anklingende Aussage, jeder der beteiligten Sozii unterhalte an beiden Kanzleiorten eine Kanzlei, haben sich die Beklagten einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Rechtsanwälten verschafft, die sich bei Befolgung der §§ 27 f. BRAO in der Ankündigung ihrer ständigen Erreichbarkeit auf eine einzige Kanzlei beschränkt haben (BGH 02.04.1998 WM 1998, 1558, 1560 [BVerfG 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95] - Zweigstellenverbot -).

  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98
    Die klagende Rechtsanwaltskammer, deren Klagebefugnis für Fallgestaltungen der vorliegenden Art aus § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG folgt (BGH 02.04.1998 WM 1998, 1558 ff. [BVerfG 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95] - Zweigstellenverbot -), hätte sich bei ihrem Unterlassungsbegehren mit Erfolg auf §§ 1, 3 UWG stützen können.

    Damit einhergeht das Verbot, bei Bestehen einer überörtlichen Sozietät den Anschein zu erwecken, daß die darin tätigen Rechtsanwälte jeweils zwei Kanzleien unterhalten, während in Wirklichkeit jedes Sozietätsmitglied seine Kanzlei nur an einem der in Frage kommenden Orte betreibt (BGH 18.09.1989 BGHZ 108, 290, 294 [BGH 18.09.1989 - AnwZ B 30/89] ; vgl. ferner BGH 02.04.1998 WM 1998, 1558, 1559 f. [BVerfG 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95] - Zweigstellenverbot -).

    Gerade auch durch diese Werbemaßnahme, nämlich durch die in ihrem früheren Briefbogen anklingende Aussage, jeder der beteiligten Sozii unterhalte an beiden Kanzleiorten eine Kanzlei, haben sich die Beklagten einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Rechtsanwälten verschafft, die sich bei Befolgung der §§ 27 f. BRAO in der Ankündigung ihrer ständigen Erreichbarkeit auf eine einzige Kanzlei beschränkt haben (BGH 02.04.1998 WM 1998, 1558, 1560 [BVerfG 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95] - Zweigstellenverbot -).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 150/90

    Überörtliche Anwaltssozietät - Verletzung Berufs-/Standesrecht;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98
    Die Briefbogengestaltung wird also den Anforderungen der §§ 27 f. BRAO und des Irrefühungsverbots nach § 3 UWG nur dann gerecht, wenn sich hieraus unübersehbar und deutlich ergibt, wer der Sozietät angehört und wo, d.h. an welchen verschiedenen Orten, die jeweiligen Sozietätsmitglieder ihren Sitz haben (BGH 23.09.1992 BGHZ 119, 225, 236 ff. [BGH 23.09.1992 - I ZR 150/90] - Überörtliche Anwaltssozietät -).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 30/89

    Zulässigkeit einer überörtlichen Sozietät

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98
    Damit einhergeht das Verbot, bei Bestehen einer überörtlichen Sozietät den Anschein zu erwecken, daß die darin tätigen Rechtsanwälte jeweils zwei Kanzleien unterhalten, während in Wirklichkeit jedes Sozietätsmitglied seine Kanzlei nur an einem der in Frage kommenden Orte betreibt (BGH 18.09.1989 BGHZ 108, 290, 294 [BGH 18.09.1989 - AnwZ B 30/89] ; vgl. ferner BGH 02.04.1998 WM 1998, 1558, 1559 f. [BVerfG 04.06.1998 - 1 BvR 2652/95] - Zweigstellenverbot -).
  • OLG Dresden, 20.01.1995 - 12 U 874/94

    Unzulässige anwaltliche Werbung; Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98
    Im übrigen haftet gerade einem Wettbewerbsverstoß der vorliegenden Art unübersehbar eine erhebliche Nachahmungsgefahr an, welche die Wesentlichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zusätzlich unterstreicht (vgl. OLG Celle 13.09.1995 NJW 1996, 855, 856 [OLG Celle 13.09.1995 - 13 U 150/95] ; OLG Dresden 20.01.1995 WRP 1995, 328, 330; ferner auch BGH - Zweigstellenverbot -, a.a.O.).
  • OLG Celle, 13.09.1995 - 13 U 150/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98
    Im übrigen haftet gerade einem Wettbewerbsverstoß der vorliegenden Art unübersehbar eine erhebliche Nachahmungsgefahr an, welche die Wesentlichkeit der Wettbewerbsbeeinträchtigung zusätzlich unterstreicht (vgl. OLG Celle 13.09.1995 NJW 1996, 855, 856 [OLG Celle 13.09.1995 - 13 U 150/95] ; OLG Dresden 20.01.1995 WRP 1995, 328, 330; ferner auch BGH - Zweigstellenverbot -, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.09.1990 - 2 U 87/90
    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.1998 - 2 U 25/98
    Hieraus ist mit Recht gefolgert worden, daß eine überörtliche Rechtsanwaltssozietät nicht vortäuschen dürfe, alle oder einzelne Sozii seien an allen Kanzleisitzen tätig und erreichbar, und daß zu diesem Zweck aus der Namensspalte im Briefbogen unmißverständlich deutlich werden müsse, welcher Anwalt wo jeweils seine Kanzlei hat (Prütting, JZ 1989, 705, 711; Brandner, GRUR 1991, 243, 244 [BGH 27.09.1990 - 2 U 87/90]; Bornkamm, WRP 1993, 643, 649).
  • AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01

    Zweigstellenverbot

    Ebenfalls zur überörtlichen Sozietät hatte das OLG Braunschweig in seiner Entscheidung v. 24.9.1998 (MDR 1999, 573) die Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO inzident bejaht.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11478
OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,11478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,11478)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,11478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Gefühlsbetonte Werbung durch Herausstellen des Artenschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 40/85

    McHappy-Tag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98
    Beispiele aus der Rspr. seien hierfür BGH GRUR 1987, 534 - Mc Happy-Tag; GRUR 1991, 545 -Tageseinnahmen für Mitarbeiter; BGHZ 112, 311 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; OLG Hamburg GRUR 1987, 386 -Bäumchenaktion.

    Der Senat legt, wie in seiner Entscheidung WRP 1996, 628, so auch für den vorliegenden Fall die einschlägige BGH-Rspr. in den Fällen Mc Happy-Tag (GRUR 1987, 534 ), Bio-Werbung mit Fahrpreiserstattung (GRUR 1991, 542 ), Tageseinnahmen für Mitarbeiter (GRUR 1991, 545), Arbeitsplätze bei uns (WRP 1995., 487), Ölverschmutzte Ente (GRUR 1995, 596) und die Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte zu sog. Bäumchenaktionen zugrunde (z.B. OLG Hamburg GRUR 1967, 386).

  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 241/88

    Tageseinnahme für Mitarbeiter - Gefühlsbetonte Werbung; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98
    Beispiele aus der Rspr. seien hierfür BGH GRUR 1987, 534 - Mc Happy-Tag; GRUR 1991, 545 -Tageseinnahmen für Mitarbeiter; BGHZ 112, 311 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; OLG Hamburg GRUR 1987, 386 -Bäumchenaktion.

    Der Senat legt, wie in seiner Entscheidung WRP 1996, 628, so auch für den vorliegenden Fall die einschlägige BGH-Rspr. in den Fällen Mc Happy-Tag (GRUR 1987, 534 ), Bio-Werbung mit Fahrpreiserstattung (GRUR 1991, 542 ), Tageseinnahmen für Mitarbeiter (GRUR 1991, 545), Arbeitsplätze bei uns (WRP 1995., 487), Ölverschmutzte Ente (GRUR 1995, 596) und die Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte zu sog. Bäumchenaktionen zugrunde (z.B. OLG Hamburg GRUR 1967, 386).

  • OLG Stuttgart, 01.12.1995 - 2 U 72/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98
    Der Senat legt, wie in seiner Entscheidung WRP 1996, 628, so auch für den vorliegenden Fall die einschlägige BGH-Rspr. in den Fällen Mc Happy-Tag (GRUR 1987, 534 ), Bio-Werbung mit Fahrpreiserstattung (GRUR 1991, 542 ), Tageseinnahmen für Mitarbeiter (GRUR 1991, 545), Arbeitsplätze bei uns (WRP 1995., 487), Ölverschmutzte Ente (GRUR 1995, 596) und die Entscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte zu sog. Bäumchenaktionen zugrunde (z.B. OLG Hamburg GRUR 1967, 386).

    Zwar trifft es zu, dass hier (wie bei WRP 1996, 628 ebenfalls) ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen Produktabsatzsteigerung und Erfüllung des sozialen bzw. ökologischen Nebennutzens nicht derart hergestellt ist, wie es bei den genannten gleichartigen BGH-Fällen und den Bäumchenaktionen der Fall war.

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98
    Die Festsetzung des Streitwertes des Unterlassungsantrags und der Beschwer der Beklagten ist an den Grundsätzen der jüngsten einschlägigen Entscheidung des BGH zu §§ 3 ZPO , 13 II Nr. 2, 23 a UWG ausgerichtet (Beschluss vom 05.03.1998 WRP 1998, 741 - Verbandsinteresse).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98
    Beispiele aus der Rspr. seien hierfür BGH GRUR 1987, 534 - Mc Happy-Tag; GRUR 1991, 545 -Tageseinnahmen für Mitarbeiter; BGHZ 112, 311 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; OLG Hamburg GRUR 1987, 386 -Bäumchenaktion.
  • OLG Hamburg, 12.02.1987 - 3 U 188/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.1998 - 2 U 25/98
    Beispiele aus der Rspr. seien hierfür BGH GRUR 1987, 534 - Mc Happy-Tag; GRUR 1991, 545 -Tageseinnahmen für Mitarbeiter; BGHZ 112, 311 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; OLG Hamburg GRUR 1987, 386 -Bäumchenaktion.
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Rechtsprechung
   SG Nürnberg, 09.12.1999 - S 2 U 25/98   

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SG Nürnberg, 09.12.1999 - S 2 U 25/98 (https://dejure.org/1999,35966)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 09.12.1999 - S 2 U 25/98 (https://dejure.org/1999,35966)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - S 2 U 25/98 (https://dejure.org/1999,35966)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.09.1998 - 2 U 25/98   

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OLG Köln, 16.09.1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,25856)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.09.1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,25856)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. September 1998 - 2 U 25/98 (https://dejure.org/1998,25856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 152
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 9 K 5311/04

    Gesonderte und einheitliche Einkünftefeststellung 1998

    Ist aber das Gesellschaftsvermögen bereits abgewickelt und wird der Fehlbetragsausgleich lediglich zum Ausgleich unter den Gesellschaftern benötigt, so bejaht die Rechtsprechung und die h. M. im Schrifttum einen unmittelbaren, im Klagewege durchsetzbaren Anspruch zwischen den Gesellschaftern und verzichtet bei Überschaubarkeit der Verhältnisse auch auf die Aufstellung einer besonderen Schlussabrechnung (vgl. dazu BGH-Urteil vom 21. November 2005 II ZR 17/04, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2006, 577; OLG Köln, Urteil vom 16. September 1998 2 U 25/98, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht - NZG - 1999, 152; Habermeier, a.a. O., § 735 Rz. 4; Sprau, a.a.O., § 730 Rz. 4).
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